Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaftsvereinbarungen von CrossFit Lüdenscheid mit seinen Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind Personen, die aufgrund einer abgeschlossenen Mitgliedschaftsvereinbarung zur Teilnahme an Gruppentrainings (im weiteren Verlauf Kurse genannt) oder Personal Training (in Gruppen oder als Einzelperson) berechtigt sind. Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.

 

2. NUTZUNGSVEREINBARUNG

CrossFit Lüdenscheid gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche auf der Homepage bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit Lüdenscheid im vereinbarten Umfang genutzt werden. Ein Laufzeitvertrag berechtigt die Teilnahme an den Kursen im vereinbarten Umfang. Personal Training Termine können nur persönlich, zu individuellen Zeiten vereinbart werden. Die aktuellen Kurstermine werden auf der Webseite www.crossfit-luedenscheid.de bekannt gegeben (Änderungen vorbehalten). CrossFit Lüdenscheid behält sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus mitgeteilt. Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, deshalb ist eine vorherige online - Anmeldung für die Kursteilnahme Voraussetzung. Die Anmeldung für ein Kurs ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: „Stornierung“). Kurse können max. eine Woche im Voraus gebucht werden. Kurse finden ab 4 Kursteilnehmern statt. Kurse mit weniger Teilnehmern werden 2 Stunden vorher gecancelt. Das Kontingent des Mitglieds ist diesem Fall nicht betroffen. Die Kurstermine von CrossFit Lüdenscheid können vom Vertragspartner entsprechend des vereinbarten wöchentlichen Kontingentes in Anspruch genommen werden. Nicht gebuchte Termine können nicht in Folgewochen übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar. CrossFit Lüdenscheid behält sich vor, das Training räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingseinheiten inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. In diesem Fall ist das Kontingent des Mitgliedes nicht betroffen.

 

3. UMFANG DER MITGLIEDSCHAFT

Bei einer unlimitierten Mitgliedschaft (Flat) kann der Vertragspartner das CrossFit Lüdenscheid Kursangebot (täglich 1 Kurs) in Anspruch nehmen. Bei limitierten Mitgliedschaften (2x pro Woche) kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten Stundenkontingentes die CrossFit Lüdenscheid Kurstermine in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen und können nicht in Folgewochen/-monaten übertragen werden. Das 3 Monate-Probe-Angebot ist pro Person nur ein Mal buchbar. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung in der jeweiligen Fassung, in den Räumlichkeiten von CrossFit Lüdenscheid einsehbar ist und ist und bei Vertragsabschluss ausgehändigt (per Mail) wird.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt monatlich im Voraus, zum jeweils vereinbarten Abbuchungstermin, beginnend mit dem Mitgliedschaftsbeginn. Bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Der Leistungs-empfänger ermächtigt CrossFit Lüdenscheid, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschriftverfahren einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von CrossFit Lüdenscheid auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Im Falle einer mangelnden Deckung oder eines unberechtigten Widerrufs nicht eingelöster oder zurückgereichter Lastschriften ist CrossFit Lüdenscheid berechtigt, für die Bankrücklastschrift entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen. Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse [auch E-Mail-Adresse], Bankverbindung etc.) CrossFit Lüdenscheid unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die CrossFit Lüdenscheid dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

 

5. STORNIERUNG

Termine für Kurse können online bis zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Morgenskurse müssen bis 21:00 Uhr des Vortages im Voraus storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin gilt als gebuchter Termin und wird vom wöchentlichen Trainingskontingent abgezogen. Ein nicht wahrgenommener reservierter Termin wird ebenfalls vom wöchentlichen Trainingskontingent abgezogen. Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.

 

6. TEILNAHMEVORAUSSETZUNG

Um eine sichere Teilnahme am gesamten CrossFit Lüdenscheid Kursangebot zu gewährleisten, ist (wenn nichts anderes vereinbart wurde) jedes Neumitglied verpflichtet, den von CrossFit Lüdenscheid angebotenen 9 Wochen Basic Einsteigerkurs zu absolvieren. Neumitglieder, die in einer anderen CrossFit Box bereits trainiert haben, können, nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Head Coaches, den Einsteigerkurs überspringen. Auch für den Einsteigerkurs ist eine online Buchung zwingend erforderlich.

 

7. VERTRAGSLAUFZEIT

Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um die Länge der vorher vereinbarten Laufzeit, sofern nicht eine von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende die Mitgliedschaft kündigt. Handelt es sich hierbei um einen 3-Monats- Vertrag oder um das Basic Programm gibt es keine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft.

 

8. KÜNDIGUNG

Der Erstvertrag für die „Flat“ oder das „2 x pro Woche/ 9!Credits im Monat“ Angebot wird für eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten, abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit gekündigt werden. Im Anschluss wird der Vertrag in Month to Month Option gewandelt, außer es wird eine andere Vereinbarung getroffen. 

Der Erstvertrag für das „Month to Month“ Angebot wird für eine Erstlaufzeit von einem Monat abgeschlossen und kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer 5-tägigen Kündigungsfrist zum Ende der geschlossenen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Die Kündigung hat schriftlich an CrossFit Lüdenscheid, Rosmarter Allee 9, 58762 Altena zu erfolgen (Email oder auf dem Postweg). Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der Vertrag um die Dauer des vereinbarten Vertragsverhältnisses. Die Kündigungsfrist beträgt dann für beide Seiten erneut 3 Monate oder 1 Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

 

9. VORZEITIGE BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

CrossFit Lüdenscheid behält sich vor, die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Dazu zählt u.a. ein grober Verstoß gegen die Hausordnung.

Ein Wohnortwechsel berechtigt nicht eine außerordentliche Kündigung. 

 

10. RUHEN DER MITGLIEDSCHAFT

Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum unterbrochen werden. Die Ruhezeit muss spätestens eine Woche vor Beginn des ersten Ruhemonats schriftlich beantragt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend um den Zeitraum der Ruhezeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des

Mitgliedsbeitrags befreit und kann die Leistungen von Lüdenscheid nicht in Anspruch nehmen. Das Aussetzten der Mitgliedschaft aufgrund von Urlaub ist nicht möglich. CrossFit Lüdenscheid erhebt für jede Stilllegung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro.

 

11. ÜBERTRAGUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

 

12. ÄNDERUNG DES MITGLIEDSCHAFTSMODELLS

Eine Änderung auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines Monats möglich. Eine Änderung auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (E-Mail oder Post) möglich.

 

13. PREISANPASSUNGEN

CrossFit Lüdenscheid behält sich vor, den Mitgliedsvertrag und somit auch den monatlichen Mitgliedsbeitrag einvernehmlich mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Das Mitglied erhält hierzu ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der geplanten Änderung. Gleichzeitig informiert CrossFit Lüdenscheid das Mitglied über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. CrossFit Lüdenscheid wird das Mitglied in diesem Angebot über diese Widerspruchsfrist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit Lüdenscheid berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zur Vertragslaufzeit zu kündigen. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich der derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz, so ändert sich auch der wöchentliche Beitrag hierdurch entsprechend.

 

14. KÖRPERLICHE ANFORDERUNGEN

Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen und ggfs. durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen. Das Training findet auf eigene Gefahr statt.

 

15. ERMÄSSIGUNGEN/RABATTE

CrossFit Lüdenscheid bietet verschiedene Ermäßigungen/Rabatte an. Rabattaktionen, die seitens CrossFit Lüdenscheid durchgeführt/beworben werden, sind nicht kombinierbar. Die Voraussetzungen hierfür müssen durch geeignete Dokumente seitens des Mitglieds belegt werden. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, bei jeglicher Vertragsänderung (Verlängerung, Aufstockung etc.) CrossFit Lüdenscheid 14 Tage im Voraus darüber zu informieren, wenn die Voraussetzungen für die gewährte Ermäßigung nicht mehr gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die vereinbarte Ermäßigung für die zukünftigen Beiträge außer Kraft gesetzt und der Beitrag wird um den ausgewiesenen Ermäßigungsbetrag erhöht. Eine rückwirkende Nachreichung geeigneter Unterlagen ist nicht möglich. Der durch die Einmalzahlung entstehende Rabatt wird jeweils auf die gewählte Mitgliedschaft gewährt. Einmalzahlungen sind nicht erstattungsfähig. Sollte die Mitgliedschaft unter der Berücksichtigung der in diesen AGB genannten Kündigungsfrist nicht rechtzeitig gekündigt werden, fällt der fällige gesamte Mitgliedschaftsbeitrag mit Rabatt für die vereinbarte Laufzeit erneut an. Der Studentenrabatt gilt bis zu einem Alter von maximal einschließlich 30 Jahren.

 

16. HAFTUNG

Auf mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände hat der Kunde selbst zu achten. CrossFit Lüdenscheid übernimmt für deren Verlust oder deren Beschädigung keine Haftung, es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von CrossFit Lüdenscheid bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter. Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung CrossFit Lüdenscheid bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen. CrossFit Lüdenscheid haftet nicht für gänzlich selbstverschuldete Unfälle. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

17. DATENSCHUTZ

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass CrossFit Lüdenscheid personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.

 

18. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht derart äußern, dass der Ruf und das Prestige des jeweils anderen beeinträchtigt oder geschädigt wird. Es gilt während des Vertrages und nach Vertragsauflösung 1 Jahr über das Enddatum hinaus ein Konkurrenzverbot innerhalb von 35 Autofahrminuten von CrossFit Lüdenscheid. Das beinhaltet unter anderem Workout Programme/

Trainingspläne oder andere von CrossFit Lüdenscheid erstellte Programme oder Workouts zu nutzen, Kopien herauszugeben oder mit von CrossFit Lüdenscheid erstellten Plänen, andere Gruppen oder Personen zu trainieren. 

 

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

CrossFit Lüdenscheid ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn CrossFit Lüdenscheid auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist CrossFit Lüdenscheid berechtigt, den Mitgliedsvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

CrossFit Lüdenscheid, Rosmarter Allee 9, 58762 Altena Stand: 02.01.2020